Rennwesen & Ausstellungen

Hunderennen

In Österreich dürfen Basenjis seit Februar 2018 offiziell bei Hunderennen teilnehmen.
Seit 01.02.2019 gibt es eine neue Renn- und Coursingverordnung beim ÖKV, wo unsere Rasse mit aufgenommen wurde. Das heißt, dass unsere Hunde nun auch ganz offiziell eine Lizenz erlaufen können und dann an allen Rennen teilnehmen dürfen! Das ist eine große Freude, denn was kann ein Basenji am besten? Natürlich rennen! Und das macht er so gerne.

Zugelassen für Nationale Windhunderennen sind Hunde der FCI-Gruppe V

  • Cirneco dell´Etna
  • Podenco Canario
  • Podenco Ibicenco
  • Pharaoh Hound
  • Basenji

Voraussetzungen für die Teilnahme an Hunderennen

  • Der Hund muss in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sein, z.B. im Hundezuchtbuch des
    ÖKV (Österreichischer Kynologenverband).
  • Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines Vereines sein, dessen Landesorganisation von der FCI anerkannt ist
  • Der Hund muss im Besitz einer gültigen Rennlizenz sein (außer bei Solorennen/Sololäufen).
  • Mindestalter zur Teilnahme an Nationalen Rennen ist beim Basenji der vollendete 15. Lebensmonat.
  • Das Höchstalter zur Teilnahme an Nationalen Rennen ist das Ende der Rennsaison, in der das 8. Lebensjahr vollendet wird.

Die Ausstellung der ÖKV-Rennlizenz wird von den VK (Verbandskörperschaft) beim ÖKV unter Vorlage des Leistungsheftes für Rennen, dem Trainingsheft mit den bestätigten Lizenzläufen sowie der Eintragung des absolvierten Verkehrstauglichkeitstestes und der Ahnentafel beantragt.

Das sind unsere Pokale beim Basenji-Race

Hier können sie die ÖKV Windhunde Rennsportordnung‚in der jeweils aktuellen Ausgabe downloaden (sie müssen auf der Homepage des ÖKV etwas runterscrollen)

Wie es sich für eine alte Jagdhundrasse gehört, verfügen Basenjis über einen ausgeprägten Jagdtrieb. Wobei dann alles andere ausgeschaltet wird und nur der Jagdtrieb vorhanden ist. Dabei gehören sie zu den Sichtjägern, die gerne rennen.
Auf der Rennbahn starten maximal 6 Hunde aus Boxen auf einer festen Bahn mit Gras- oder Sandoberfläche im Oval. Sie laufen dem künstlichen Hasen hinterher, einem von einer technischen Vorrichtung geschleppten Dummy, der den Hetztrieb der Hunde anregt. Die Bewegung des Objektes ist entscheidend, dass der Basenji jagt, nicht sein Geruch oder sein Aussehen. Häufig besteht der Hase einfach aus einem Bündel Flatterband. Die übliche Bahnlänge für Basenjis beträgt in etwa 350 m bis 380 m. Erlaubte Bahnlänge für Basenjis sind 250 bis 500 m.
Unerfahrene Hunde laufen einzeln und am Beginn eine Strecke von 100 m.

Ein Sprinter muss über eine kurze Distanz möglichst schnell rennen. Dabei kommt es also weniger auf die Ausdauer an, sondern mehr auf das Erreichen einer beeindruckend hohen Geschwindigkeit.
Bahnbeobachter und Schiedsrichter achten auf den fairen Wettkampf, der nach Zeit gewertet wird. Mit der Boxenöffnung wird die Zeitmessung ausgelöst, der Ziel Einlauf wird u.a. mit Videokamera festgehalten. 

Duke VOM RAXBLICK

Im Ziel dürfen sich die Vierbeiner über den sogenannten „Hasen“ hermachen. Das ist ein Bündel aus Bändern, hinter dem sie beim Rennen als „Beute“ herjagen.

Die Hundeausstellung

Am 8. September 1863 wurde die erste österreichische Hundeausstellung in der „Neuen Welt“ in Hietzing bei Wien veranstaltet. Veranstalter war die k.k. Landwirtschafts-Gesellschaft. Durch verschiedene Entwicklungen im Bereich der Jagdhunde auf der einen und der Luxushunde auf der anderen Seite entstanden Meinungsverschiedenheiten, in deren Folge in der Generalversammlung der Delegiertenversammlung vom 31. Januar 1909 der Beschluss gefasst wurde, den Österreichischen Kynologenverband zu gründen, dessen erster Präsident Fürst Emanuel Ypsilanti wurde. Die Ausstellungs-, Richter- und Prüfungsordnungen wurden überarbeitet. Für das Gebrauchshundewesen war der ebenfalls 1909 gegründete Polizei- und Schutzhundverein, der heutige Österreichische Gebrauchshundesport-Verband (ÖGV) verantwortlich, für das Jagdhundewesen gründete sich ein „Suchverband “ aus dem der heutige Österreichische Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV) hervorging. Die Aktivitäten führten dazu, dass der ÖKV am 22. Mai 1911 Gründungsmitglied der Fédération Cynologique Internationale (FCI) wurde.

Sinn und Zweck einer Hundeausstellung ist der Gedanke der Abhaltung einer Zuchtschau. Der erfolgreiche Besuch einer Ausstellung, stellt daher auch eine der Voraussetzungen für die Zuchtzulassung für unsere Basenjis dar. Die im Folgenden beschriebenen Erklärungen basieren auf der Ausstellungsordnung des ÖKV, in der jeweils gültigen Form.

Neo CODE CALIBER belegte trotz seiner Jugend den 3. Platz in der FCI-Gruppe 5

Welche Arten von Ausstellungen gibt es ?

Die Internationale Hundeausstellung (IHA) steht unter dem Schutz des Dachverbandes FCI (Fédération Cynologique Internationale). Es können Anwartschaften auf den österr. Champion, den österr. Jugendchampion, den Veteranenchampion und das internationale Schönheits-Championat (CACIB) vergeben werden.

Die Nationale Hundeausstellung (NHA) steht unter dem Schutz des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband). Es können Anwartschaften auf den österreichischen Champion, den Jugendchampion und den Veteranenchampion vergeben werden.

Klubschauen (Klubsiegerschauen) für eine oder mehrere Rassen, die von Verbandskörperschaften betreut werden. Es können mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes des ÖKV, Anwartschaften auf österreichische Schönheitschampionate vergeben werden.

Wer darf richten und nach welchen Richtlinien ?
Zum Richten autorisiert sind ausschließlich vom jeweiligen Verband (ÖKV) bzw. der FCI für die jeweilige Rasse zugelassene Formwertrichter, das sind Kynologen („Hundefachleute“) und Rassekenner mit geprüftem Fachwissen. Für die Verpflichtung ausländischer Richter ist das Einverständnis der jeweiligen Landes-Dachorganisation im Wege des ÖKV einzuholen und es hat eine gesonderte Freigabe zu erfolgen. Gerichtet wird nach dem FCI-Standard der jeweiligen Rasse. An Spesenersatz erhalten Richter ein Taggeld, sowie den Ersatz von angemessenen Spesen für Reise und Nächtigung. Ein Richter sollte zur Gewährleistung des verzögerungsfreien Programmablaufes einer Ausstellung nicht mehr als etwa 80 Hunde pro Tag beurteilen müssen.

Was versteht man unter „Ringpersonal “ ?
Als Ringpersonal bezeichnet man Sonderleiter und Schriftführer, die den Richter in der Ausübung seiner Tätigkeit im Ring unterstützen. Von Seiten des ÖKV werden immer wieder Lehrgänge für Ringpersonal abgehalten.

Wie erfolgt die Meldung zu einer Ausstellung ?
Die Meldung erfolgt durch Einsenden der Meldeunterlagen. Der Meldeschein ist beim jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern und wird unter Beilage einer Kopie der Ahnentafel, des Einzahlungsbeleges über das Nenngeld, sowie allfälliger Nachweise für die Meldung in der Gebrauchs- oder Championklasse, frühestens 8 Wochen spätestens 4 Wochen vor dem Ausstellungstag an den Veranstalter der Ausstellung geschickt. Dieser retourniert die sogenannte Annahmebestätigung.
Achtung: Meldescheine sind vom jeweiligen Ausstellungsveranstalter anzufordern.

In welchen „Klassen “ wird gemeldet ?
(Stichtag ist jeweils der Tag der Ausstellung !)

*Gebrauchshundeklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur möglich mit Vorlage des FCI-Gebrauchshundezertifikates – erhältlich beim ÖKV unter Vorlage des Nachweises der entsprechenden bestandenen (jagdlichen) Prüfung.

**Championklasse: Alter über 15 Monate (Meldung nur möglich mit Vorlage der Championats-Urkunde, d. h. durch die kynologische Landesorganistaion schriftlich bestätigtes Championat). Die Meldung in der Championklasse ist für als Österr. Champion (ÖCH) vom ÖKV bestätigte Hunde obligat. Das bestätigte Österr. Jugendchampionat (ÖJCH) berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse, ebenso nicht berechtigt sind folgende Titelträger: Welt-, Europa- und Bundessieger.

Weitere Klassen sind:
– Paarklasse:
2 Hunde (Rüde & Hündin) derselben Rasse im Besitz eines Ausstellers, die auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden.
– Zuchtgruppe:
Mindestens 3 Hunde eines Züchters, die jedoch nicht mehr im Besitz des Züchters sein müssen, sowie auf der Ausstellung gemeldet und vorgeführt wurden. Die Meldung für die Zuchtgruppe kann zumeist noch direkt am Ausstellungstag erfolgen.

Welche „Formwerte “ gibt es ?
In der Jüngstenklasse wird noch kein eigentlicher Formwert vergeben. Auf dem Bewertungsblatt wird „Vielversprechend“, „Versprechend“, oder „Nicht entsprechend“ vermerkt. In allen anderen Klassen werden die Formwertnoten „Vorzüglich“, „Sehr gut“, „Gut“, „Genügend“ „Nicht Genügend“ oder „ohne Bewertung“ vergeben. Die besten vier Hunde einer Klasse mit „Vorzüglich“ bzw. „Sehr gut“ werden durch den Richter gereiht.

Wie erfolgt die „Reihung“ ?
Sind in einer Klasse vier (oder mehr) Hunde mit „V“ bewertet worden, so sieht die Reihung folgendermaßen aus: V1, V2, V3, V4. Bei weniger als vier mit „V“ bewerteten Hunden, kann die Reihung wie folgt aussehen: V1, V2, SG3, SG4. Wurde kein „V“ vergeben, ist eine Reihung beginnend mit SG1 möglich.

Ein Titel (z.B. Jugendbester oder CACA) wird vom Richter an den mit V1 bewerteten Hund vergeben. Die Bewertung eines Hundes mit V1 bedeutet nicht automatisch, dass dieser Hund den Titel erhält. Die Entscheidung liegt beim Richter. Wird der Titel nicht an den mit V1 bewerteten Hund vergeben, so nennen wir dieses: „V1 o.T.“ (ohne Titel).

Welche Bedeutung haben die Farben der „Bewertungsbänder “ ?
Zum äußeren Zeichen der vergebenen Bewertung werden färbige Formwertbänder überreicht: Gold für CACIB, Silber für Reserve-CACIB, Rot-Weiß-Rot für CACA, Orange-Weiß-Orange für Reserve-CACA, Rot-Weiß für Jugendbeste, Blau für „Vorzüglich“, Rot für „Sehr gut“, Gelb für „Gut“, Weiß für „Genügend“. Mit „Nicht Genügend“ bewertete Hunde erhalten kein Band. Rosa für „Vielversprechend“ in der Jüngstenklasse – hier erhält jeder Hund ein Band, egal, wie die Bewertung ausfällt.

Wie wird man „Jugendbester“ ?
Der Titel „Jugendbester“ kann für jeden Hund nur an den mit „V1“ in der Jugendklasse bewerteten Hund sowohl an den Rüden als auch an die Hündin vergeben werden.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Anwartschaften oder Titel.

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Wie wird man „Österreichischer Jugendchampion (ÖJCH)“ ?
Der Titel „Österr. Jugendchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der dreimal auf einer österreichischen Ausstellung, auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (V1, Jugendbester oder CACA) Sieger seiner Klasse wurde. Dabei müssen zwei Titel in der Jugendklasse, ein Titel kann in der Offenen-, Zwischen- oder Gebrauchshundeklasse, jedoch nur bis zum Alter von 24 Monaten, erworben werden. Die drei Anwartschaften müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt werden. Der Titel „Österr. Jugendchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.

Was bedeutet die Abkürzung CACA ?
Das CACA (Certificat d´Aptitude au Championat d´Autriche de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das österr. Championat für Schönheit) kann auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen, sowie vom ÖKV geschützten Klubsiegerschauen vergeben werden. Der Richter kann das CACA an den mit V1 bewerteten Hund, sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen in der Offenen-, der Zwischen-, der Gebrauchshunde- und Championklasse verleihen. Das Reserve-CACA kann an den jeweils mit V2 bewerteten Hund vergeben werden.

Wie wird man „Österreichischer Champion (ÖCH)“ ?
Der Titel „Österreichischer Champion “ wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV einem Hund zuerkannt, der folgende Voraussetzungen erfüllt: 4x CACA von mindestens 3 verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten CACA und dem letzten CACA muss mindestens 1 Jahr liegen. Gebrauchshunde benötigen dazu mindestens 2x CACA aus der Gebrauchshundeklasse
und 1 CACA aus der Zwischen-, Offenen- oder Championsklasse, oder bei manchen Rassen 6x CACA ohne Gebrauchshundeklasse.

Was bedeutet die Abkürzung CACIB?
Das CACIB (Certificat d´Aptitude au Championat International de Beauté = Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann nur auf Internationalen Hundeausstellungen gewonnen werden. Die mit CACA bewerteten Hunde der Offenen-, Zwischen, Gebrauchshunde- und Championklasse (nicht Jugendklasse) konkurrieren nach Geschlecht und Rasse getrennt um diese Anwartschaft. Das CACIB soll vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote „V1, CACA“ beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI. Das Reserve-CACIB kann an der zweitbesten Hund vergeben werden. Die Auswahl dafür erfolgt aus den verbleibenden V1, CACA-Hunden und dem V2-Hund der Klasse, in der das CACIB vergeben wurde.

Wie wird man „Internationaler Schönheitschampion (CIB) ? “
Einreichung über den ÖKV bei der FCI mit 4 durch die FCI bestätigten CACIB – Karten, aus drei verschiedenen Ländern mit drei verschiedenen Richtern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss mindestens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Gebrauchshunde benötigen 2x CACIB in zwei verschiedenen Ländern unter 2 verschiedenen Richtern und die entsprechende Prüfung. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss mindestens 1 Jahr und 1 Tag liegen.

Wie wird man „Veteranenbester“ ?
Der Titel „Veteranenbester “ kann für jeden Hund nur an den mit „V1“ in der Veteranenklasse bewerteten Hund, und zwar sowohl an den Rüden, als auch an die Hündin vergeben werden.

Wie wird man „Österr. Veteranenchampion“ ?
Einreichung beim ÖKV mit 3x V1 – Veteranensieger aus der Veteranenklasse. Keine Zeitbegrenzung, Der Titel „Österr. Veteranenchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.

Welche weitere Titel gelangen zur Vergabe ?
Folgende Titel können in der Folge vergeben werden:

1. BOB (Best of Breed) – Rassebester:
Bezeichnet den besten Hund der Rasse einer Ausstellung und wird wie folgt ermittelt:
a.) auf Nationalen Ausstellungen aus den CACA-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
b.) auf Internationalen Ausstellungen aus den CACIB-Hunden und den Jugendbesten und den Veteranenbesten
2. BOS (Best opposite sex)
Bezeichnet den Hund des bei der Wahl zum BOB unterlegen Geschlechtes.
3. BOG (Best of Group) – Bester der FCI-Gruppe:
Bezeichnet den besten Hund aus allen BOBs einer Ausstellung innerhalb einer FCI-Gruppe
Unsere Basenjis gehören zur FCI-Gruppe V, der Spitze und Hunde vom Urtyp.
4. BOD (Best of Day) – Bester des Tages:
Bezeichnet den besten Hund des gesamten Ausstellungstages. Wird aus den BOGs einer Ausstellung ausgewählt und kann nur zuerkannt werden, wenn kein Best in Show vergeben wird.
5. BIS (Best in Show) – Bester der Ausstellung:
Wird an den besten Hund der gesamten Ausstellung vergeben und aus allen BOGs ausgewählt.

Geschichte des Aussstellungswesens
Es waren nicht immer rosige Zeiten im Zusammenleben von Menschen und Hunden. Vor allem im Mittelalter herrschte zunächst große Abneigung gegenüber Hunden, was unter anderem auch religiöse Ursprünge hatte. Straßenhunde wurden in dieser Zeit gar nicht gerne gesehen, schon einmal wegen der Hungersnöte oder auch der Pest. Da wurden diese Hunde oft getötet oder gar gegessen, was man sich heute gar nicht vorstellen kann.

Der Adel entwickelte schon sehr früh eine Hundeliebe, was auch auf das Jagdhobby zurückzuführen war. Nichtadelige durften keine Hunde halten. Ausnahme waren lediglich Bauern, die für die Bewachung von Hof und Vieh männliche Hunde halten durften. Die Zucht war eben nur hoch gestellten Persönlichkeiten gestattet. Es gab im Mittelalter keine Reinzucht und keine Rassezucht, wie wir das heute betreiben, sondern lediglich für Gebrauchshunde, also für die Jagd und für das Hüten von Hof und Tieren.

Im 18. Jh. gab es die Ständegesellschaft, also Adel, Geistlichkeit, Bauern und Bürger. Auch der 30jährige Krieg fällt in diese Zeit. Die Wissenschaft nahm stark zu, und es begann die Klassifizierung von Pflanzen und Tieren – eben auch Hunden.

In England, Mitte des 19. Jh., entwickelte sich in der gehobenen Gesellschaft Englands eine Leidenschaft für Hundeausstellungen. Den Ausschlag für diese Leidenschaft gab die Weltausstellung in London, im Jahre 1851. Möglich wurde das vor allem durch die Eisenbahn, die nun dafür sorgte, dass alle Teile der Insel von den Teilnehmern erreicht werden konnten.

Der eigentliche Beginn der „modernen “ Rassehundezucht liegt in der Mitte des 20. Jh.

Die erste Ausstellung von Hunden mehrerer Rassen fand am 28. und 29. Juni 1859 in Newcastle upon Tyne in Großbritannien statt. Da wurden in einer Getreidebörse 60 Hunde ausgestellt. Sie gilt als die erste offizielle Hundeausstellung. Durch die damalige Schönheit und auch der jagdlichen Qualitäten der Hunde gab es unter anderem edle Jagdgewehre als Preis.

Ein paar Jahre später, vom 14. bis 20. Juli 1863, folgte die erste Ausstellung in Deutschland und fand in Hamburg statt, in der bereits 453 Hunde gezeigt worden sind. Ein paar Wochen danach, am 5. September 1863, fand eine erste Ausstellung in Wien mit 357 Hunden statt.

An der Anzahl ausgestellter Hunde gemessen ist die vom British Kennel Club (KC) organisierte Crufts in Birmingham die größte Hundeausstellung der Welt. Die älteste heute noch durchgeführte Ausstellung ist die unter AKC-Regeln organisierte Westminster Kennel Club Dog Show in New York City, die seit 1877 durchgeführt wird. Die größte Ausstellung innerhalb der FCI ist die Welthundeausstellung. Der beste Hund jeder Rasse erhält an letzterer den Titel eines Weltsiegers.

Die Fédération Cynologique Internationale (FCI)  ist der größte kynologische Dachverband. Der Sitz der FCI ist im belgischen Thuin.

Ursprünglich gegründet am 22. Mai 1911 in Paris (Gründungsmitglieder waren Verbände aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Österreich) und 1921 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wiederbelebt, umfasst sie per August 2023 97 Mitglieds- und Partnerländer.

Die FCI dient gemäß ihren Statuten dem Zweck, die Zucht und Verwendung von Rassehunden, sowie die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern. Sie veröffentlicht Rassebeschreibungen in ihren Arbeitssprachen: englisch, französisch, deutsch und spanisch. Ihre Reglements sehen die ausschließliche gegenseitige Anerkennung der Zuchtbücher ihrer Mitglieds- und Partnerverbände vor.

Die drei anderen großen Dachverbände neben der FCI sind der
Britische Kennel Club (KC), der American Kennel Club (AKC) sowie der Canadian Kennel Club (CKC). Diese vier Verbände erkennen ihre Registrierungen gegenseitig an, soweit die entsprechenden Rassen anerkannt sind, und haben Kooperationsabkommen geschlossen. Auch eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Richtern ist teilweise gegeben.

Die FCI arbeitet darüber hinaus mit zahlreichen Weltrasseverbänden sowie der Internationalen Rettungshunde Organisation zusammen.

Der größte nicht der FCI angeschlossene oder mit ihr kooperierende kynologische Dachverband ist der vor allem in Nordamerika tätige
United Kennel Club (UKC).

Der ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) ist die bedeutendste und mitgliederstärkste kynologische Vereinigung Österreichs und als einzige österreichische Vereinigung Mitglied in der Federation Cynologique Internationale (FCI).

Die Teilnahmen an zumindest einer Ausstellung mit entsprechend guter Bewertung ist für den Erhalt der Zuchtzulassung eines Hundes Grundvoraussetzung.